Wann muss man Blogbeiträge als Werbung kennzeichnen? Da immer wieder die Frage aufkommt, wie und in welchem Fall man mit Anzeige bzw. Werbung kennzeichnet, beschäftige ich mich in diesem Beitrag damit.
Wie kennzeichnet man Blogartikel ?
Leider wird es immer komplizierter und eine richtige Kennzeichnung ist wichtig. Lieber einmal mehr kennzeichnen als zu wenig.
So reicht es z.B. nicht aus, einen „sponsored“-Hinweis anzubringen – weder in der Überschrift noch irgendwo im Text. „Das Landgericht München I entschied, dass dies den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Kennzeichnung werblicher Inhalte nicht genüge. Der Wettbewerbszentrale zufolge ist das Urteil nicht rechtskräftig. Das Urteil dürfte aber vor dem Oberlandesgericht München voraussichtlich Bestand haben. Denn schon 2014 entschied der BGH (Urteil v. 6.2.2014, Az. I ZR 2/11 – GOOD NEWS II), dass auch der Hinweis „Sponsored by“ nicht zur Kennzeichnung ausreicht.“ (Quelle: Ihr-Law.de)
Hier habe ich dazu auch einen sehr interessanten Beitrag gefunden.
Es ist tatsächlich so, dass die Wettbewerbszentralen und die Gerichte uns Bürger meistens als unmündig oder schwer von Begriff sehen.
So ist es nach dem §3 III in Verbindung mit Nr. 11 der Anlage zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb auch untersagt, redaktionelle Inhalte zu Zwecken der Verkaufsförderung gegen Entgelt zu plazieren, ohne dass sich dies aus dem Inhalt oder aus der Art der Darstellung eindeutig ergibt (als Information getarnte Werbung) (Quelle: e-Recht24).
Was müssen wir Blogger also beachten?
Sobald es sich um einen Produkttest handelt, bei welchem das Produkt, Kleidungsstück etc. unentgeltlich zur Verfügung gestellt wurde, muß dies ausdrücklich aus dem Text hervorgehen. Zur absoluten Sicherheit kann man am Anfang des Blogartikels noch das Wort „Anzeige“ oder „Werbung“ schreiben. Gundsätzliche Vorlagen gibt es aber nicht, da es sich i.d.R. um einen selbst verfaßten Beitrag handelt.
Veröffentlicht Ihr aber hingegen irgendeine Pressemittelung, wie es z.B. bei einigen Bloggern gang und gebe ist, dann sollte dieser Beitrag mit Anzeige oder Werbung gekennzeichnet sein (z.B. den neuesten dm-Newsletter zum Thema p2 etc.).
Gleiches gilt auch für einen bezahlten Blogartikel, wie z.B. der Bericht über eine Kreuzfahrtlinie, ein Hotel etc. Auch dies sollte als Werbung oder Anzeige gekennzeichnet werden. Natürlich kann man weiterhin den Satz benutzen „mit freundliche Unterstützung von XY“, aber wer auf der sicheren Seite sein möchte, kennzeichnet lieber einmal mehr.
Bannerwerbung muß nicht extra gekennzeichnet werden, da das Kammergericht in Berlin mit Urteil vom 24.01.2012 (Az. 5 W 10/12) z.B. entschieden hat, dass sich der internetaffine Bürger darüber im Klaren ist, dass es sich bei Bannern um Werbung handelt. Na immerhin….die Berliner halten uns also für schlau. (Quelle: e-Recht24)
Affiliate-Links sind auch Werbung und es muß deutlich hervorgehen, dass es sich um solche handelt. Nur ein Sternchen hinter dem Artikel und ganz untem am Ende des Beitrages steht miniklein *Affiliate-Links reicht normalerweise nicht. Es muß direkt hinter dem Link ersichtlich sein, dass es sich um einen Affiliate-Link handelt und auch dieser Beitrag muß als WERBUNG gekennzeichnet werden.
Wie geht man nun mit der Aufforderung um, einen Artikel nicht als Werbung zu kennzeichnen?
Ihr kennt sie sicher alle, die Plattformen auf denen ausdrücklich „keine Werbekennzeichnung“ sowie „dofollow“ gefordert wird. Ich lehne solche Angebote grundsätzlich ab.
Um also Ärger zu vermeiden, sollten bezahlte Blogposts ausdrücklich und gut sichtbar als Anzeige oder Werbung gekennzeichnet werden. Es gibt Agenturen, die das Internet nach solchen Verfehlungen durchforsten, um dann eine „entgeltliche“ Unterlassungsverfügung zu erwirken. Da könnt Ihr dann locker mal ein paar hundert Euro zahlen…
Das muß ja nicht sein.
Leider habe ich bei sehr vielen Bloggern gesehen, dass sie die Kennzeichnungspflicht nicht einhalten, genauso wie einige auf das Impressum verzichten. Dabei ist es gerade im Hinblick auf gewünschte Kooperationen wichtig, dass man seine Artikel korrekt kennzeichnet. So wird z.B. styleranking nicht mehr mit Bloggern zusammenarbeiten, die sich nicht an den Influencer-Verhaltenscodex halten.
Bei den Medienanstalten findet Ihr eine schöne zusammenfassende pdf-Datei, die sich dem gleichen Thema widmet.
Kennzeichnung auf Instagram & Co
Die Wettbewerbszentrale hat Leitfaden veröffentlicht, der sicher viele Fragen beantwortet.
Weitere Bloggertipps gibt es hier.
Update vom 21.06.2018 anlässlich des Urteils des Landgerichts Berlin im Fall Vreni Frost.
Lange Rede, kurzer Sinn: Die Instagrammerin Vreni Frost hat auf ihrem Insta-Account, auf welchem sie knapp über 50 K Follower hat, ein Foto geteilt, in welchem sie die Marken der Kleidung, die sie anhatte, getaggt hat. Klickt man auf diese Tags gelangt man direkt zur Unternehmensseite der Marken. Diesen Beitrag hat sie nicht als Werbung gekennzeichnet. Nach Auffassung des Landgerichts Berlin hätte sie dies aber tun müssen. Es wurde daher verfügt, dass sie eine Nichtkennzeichnung künftig zu unterlassen habe. Kurzum: Sie sollte deutlich als Werbung kennzeichnen, da davon ausgegangen wird, dass der nicht socialmedia-affine Nutzer, der aber trotzdem auf Instagram unterwegs ist, ansonsten nicht merken würde, dass sie für diese Marken wirbt (….was sie zwar eigentlich nicht gemacht hat, da kein Geld geflossen ist). Trotzdem gehen die Richter davon aus, dass sie mit ihrer großen Followerschaft über so viel Einfluss auf die Leser verfügt, dass sie diese mit ihrem Post zum Kaufen der Waren verführen könnte.
Wie dem auch sei: Künftig also besser Eure Instagram-Beiträge mit Werbung kennzeichnen, falls Ihr eine Marke vertaggt oder einen bestimmten Hashtag benutzt, welcher werblichen Charakter haben könnte. Gleiches gilt natürlich auch für Pinterest, Facebook, Twitter & Co.
Wie handhabt Ihr das mit der Kennzeichnung? Hattet Ihr auch schon einmal den Wunsch eines Kunden nach dofollow?
18 Comments
Wow, ein immer noch sehr aktueller Artikel und sehr interessant geschrieben. Vielen Dank für deinen Link und noch einen schönen Abend dir :)
21. Juni 2017 at 19:47Liebe Grüße
Elsa
Danke liebe Elsa.
21. Juni 2017 at 21:48Ich habe mal auf einer Seite eines Anwaltes gelesen, dass man im Fall eines zur Verfügung gestellten Produktes (inkl. Behalten) einen Artikel nur als Anzeige kennzeichnen muss, wenn dieses den Wert von 1.000 Euro übersteigt. Die Quelle habe ich leider nicht mehr. Hast du dazu was gefunden?
12. September 2016 at 11:08Hi Sabine,
12. September 2016 at 17:32sorry, davon habe ich noch nie was gehört. Meine Informationen besagen, dass zur Verfügung gestellte Produkte grundsätzlich und unabhängig vom Wert zu kennzeichnen sind.
Liebe Grüße
Anja
Da streiten sich die Gemüter – manche Juristen sind sich bei der Höhe des Wertes, ob es sich um einen wirtschaftlichen Vorteil handelt, uneinig. In einigen Artikeln waren bereits Beträge von 75 Euro strittig.
11. März 2017 at 10:02Man wird von Google nicht abgestraft, weil die Werbe Kennzeichnung falsch oder nicht erfolg. Das übernehmen sogenannte Abnahm Anwälte. Google straft ab, wenn der Algorithmus der Seite ( des Blogs) aussagt, das falsch mit der Linkbildung umgegangen worden ist.
24. Juni 2016 at 09:12Da hast Du Recht :-)
24. Juni 2016 at 09:18Bisher hatte ich Anfragen, meist do follow, die ich dann leider ablehnen musste. In Zukunft werde ich „Anzeige“ gleich oben platzieren. Aber naja, ist ja nicht so, dass da laufend jemand mit ihr arbeiten möchte. Schön wäre es ja!
17. Juni 2016 at 06:40Hallo Sina, das kommt noch :-)
17. Juni 2016 at 10:09LG Anja
Das leidige Thema. Es gibt noch immer viele Grauzonen…
9. Juni 2016 at 21:39Ja leider…
9. Juni 2016 at 21:45Schön zusammengefasst und rechtlich gut recherchiert!
8. Juni 2016 at 20:26Hi liebe Anja,
schön, dass du dieses Thema ansprichst.
Also ich schreibe bereits ganz am Anfang jedes Artikels Werbung oder Anzeige, meist aber Werbung hinein und danach erwähne ich es meistens im Beitrag, dass mir dieses Produkt zur Verfügung gestellt wurde und am Schluss kommt nochmals eine Erklärung, bzw. ein Dankeschön und der Hinweis Sponsored Post. Also ich versuche, da doppelt und dreifach darauf zu achten. So wie du sagst, lieber einmal zu viel als zu wenig.
Direkt in der Überschrift schreibe ich bzw. nie „Werbung“ höchstens vielleicht einmal Futtersnacks von XY im Test oder so .
Viele Grüße zur Wochenmitte,
8. Juni 2016 at 08:20Heike <3
Hallo Anja,
vielen Dank für den informativen Artikel, der sicherlich für viele Blogger interessant ist. Ich jedenfalls konnte viele nützliche Informationen für mich finden :)
Liebe Grüße
7. Juni 2016 at 19:36Chris
Ich habe ständig Anfragen nach dofollow Links, lehne die aber aus Prinzip ab, weil ich keine Lust auf eine Abstufung durch Google habe. Was die Kennzeichnung betrifft, versuche ich noch mehr als vorher zu kennzeichnen, verzichte aber bei Sammelpost wie zB aufgebraucht auf die Kennzeichnung als Anzeige/Werbung, weil kein Produkt im Vordergrund steht und ich es lächerlich finde, ein Duschgel oder eine Mascara ernsthaft als Honorar zu verstehen. Mal ganz abgesehen davon, dass viele Produkte dabei sicherlich nicht verkaufsfördernd dargestellt werden. Irgendwo hört es für mich auf. Außerdem kennzeichnen Magazine und Zeitungen solche Dinge auch nicht.
7. Juni 2016 at 17:50Liebe Grüße an dich
Huhu, ich nehme an die „Aufgebraucht“ Produkte hast Du sicher auch teilweise selbst gekauft, dann erübrigt sich das ja sowieso. Aber es ist schon schlimm, auf was man alles achten muß.
7. Juni 2016 at 18:28LG Anja
Ich bin noch gar nicht an dem Punkt, dass man nach Kooperationen fragt, aber wenn ich mich dem annähere, weiß ich jetzt, auf was zu achten ist :)
6. Juni 2016 at 20:54Hi Julia,
6. Juni 2016 at 21:20das kommt sicher noch. Es gibt aber auch diverse Plattformen für Bloggerjobs, wo Du mal schauen kannst.
LG Anja